AGB

Allgemeine Lieferbedingungen der FIDES DV-Partner GmbH

  1. Allgemeines

    1. Die FIDES DV-Partner GmbH (nachfolgend: FIDES) entwickelt Spezialsoftware für Bauingenieure und vertreibt diese und auch Software von Dritten. Die nachfolgenden Bestimmungen finden Anwendung auf alle mit FIDES geschlossenen Verträge über die Überlassung von Software (siehe Lizenzvereinbarung).
    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende vorformulierte Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn FIDES stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
  2. Pflichten von FIDES

    1. Vertragsgegenstand ist die in der Lizenzvereinbarung bezeichnete Software gemäß der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Benutzerdokumentation.
    2. Bei der Überlassung der Software sind die Leistungspflichten von FIDES im Zweifel auf die Überlassung des Programms auf einem oder mehreren zur Übertragung auf den Rechner geeigneten Datenträgern, auf die Überlassung eines Soft-Keys oder eines Hardware-Dongles, auf die Lieferung der zum Programm gehörigen Benutzerdokumentation im pdf-Format sowie auf die Einräumung eines nicht ausschließlichen Nutzungsrechts beschränkt. Zu anderen Leistungen, insbesondere zu Installations-, Beratungs-, Schulungs-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungen, die der Inbetriebnahme, der Verwendung und Pflege der Software dienen, ist FIDES nicht verpflichtet. Entsprechende Leistungen können bei FIDES gegen gesondertes Entgelt in Auftrag gegeben werden (siehe auch Software-Service-Vertrag). FIDES ist berechtigt, entsprechende Dienstleistungen durch Dritte vornehmen zu lassen, z.B. den Update- und Hotlineservice der Software durch den Software-Hersteller oder die Installation der Software durch lokale Fachhändler.
    3. Eine Überlassung des der Software zugrundeliegenden Quellcodes findet nicht statt.
    4. FIDES weist darauf hin, dass Softwareprogramme nicht fehlerfrei erstellt werden können.
    5. FIDES weist darauf hin, dass Fehler in den Berechnungen, welche die Software ausführt, auch durch den Benutzer verursacht werden können. Es ist nicht sichergestellt, dass sämtliche Bedienungsfehler des Kunden von der Software abgefangen werden können. Die von der Software produzierten Rechenergebnisse sind in jedem Fall zumindest überschlägig und stichprobenartig vom Kunden zu prüfen.
    6. FIDES weist ferner darauf hin, dass ihre Software für bestimmte Betriebssysteme (MS-Windows) entwickelt wird, wobei FIDES bei der Erstellung der Software darauf achtet, die Software an die jeweils aktuellen Betriebssysteme anzupassen. Obwohl die Software nach den Erfahrungen von FIDES auch bei der Verwendung mit jüngeren oder älteren Versionender aktuellen Betriebssysteme lauffähig ist, kann es hierbei zu Problemen beim Betrieb der Software kommen, die im voraus nicht erkennbar sind und nicht nachverfolgt werden können. Der Kunde ist gehalten, sich in der Produktbeschreibung und/oder der Benutzerdokumentation der Software oder bei FIDES zu informieren, mit welchen Betriebssystemen die Software in jedem Fall kompatibel ist.
  3. Nutzungsdauer; Kaufoption; Kündigung; Rückgabe

    1. Überlassung auf Dauer (Softwarekauf).Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, überlässt FIDES dem Kunden die Software zur dauerhaften Nutzung.
    2. Gebrauchsüberlassung auf Zeit (Softwaremiete).Soweit FIDES dem Kunden die Gebrauchsüberlassung der Software auf Zeit einräumt, ist der Kunde berechtigt, die Software auf unbestimmte Dauer zu nutzen. Der Kunde kann den Software-Überlassungsvertrag nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten ab Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Quartals kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
    3. KaufoptionIm Falle der Vereinbarung einer Gebrauchsüberlassung gemäß vorstehender Ziffer 3.2 räumt FIDES dem Kunden das Recht ein, die Software auf Dauer zu erwerben. Der Kunde hat die Erwerbsabsicht innerhalb der Dauer der Gebrauchsüberlassung FIDES schriftlich bekannt zu geben. In diesem Fall erwirbt der Kunde die Software mit Wirkung zum auf den Eingang der Erklärung bei FIDES folgenden Monat.
    4. ProbeversionFIDES überlässt dem Kunden die Software auf Wunsch zur Probenutzung für 3 Monate.
    5. Rückgabe; LöschungIm Falle der Vereinbarung einer Gebrauchsüberlassung auf Zeit nach Ziffer 3.2 oder einer Überlassung zur Probe nach Ziffer 3.4 ist der Kunde nach Ende der Nutzungsdauer nicht mehr berechtigt, die Software weiterzunutzen. Der Kunde ist zur Rückgabe des Hardware-Dongles (falls erhalten) verpflichtet. Die Rückgabeverpflichtung umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher vorhandener Kopien der Software. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er im Falle der Weiternutzung der Software nach Ende der Nutzungsdauer das Urheberrecht von FIDES bzw. des Software-Herstellers verletzt.3.6 VertragsstrafeGerät der Kunde mit der Rückgabe des Hardware-Dongles gemäß Ziffer 3.5 schuldhaft mit mehr als 8 Wochen in Verzug, hat der Kunde zusätzlich zur monatlichen Nutzungsgebühr (Ziffer 7.2) eine Vertragsstrafe in Höhe der Gebühr für eine unbefristete Nutzung gemäß Ziffer 7.1 zu zahlen
  4. Lizenzbedingungen; Rechte und Pflichten des Kunden

    1. FIDES räumt dem Kunden das einfache nicht ausschließliche Recht ein, die Software im Objektcode nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dieses Vertrages für die aufgrund vorstehender Ziffer 3 der Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbarte Dauer zu nutzen. Eine über diese Bestimmungen hinausgehende Rechtseinräumung ist mit der Überlassung der Software nicht verbunden. FIDES bzw. der Software-Hersteller behält sich insbesondere alle Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vorführungs-, Aufführungs- und Veröffentlichungsrechte an der Software vor.
    2. Der Kunde ist zu einer Nutzung der Software auf mehr als einer Hardware berechtigt, soweit vom Kunden die vereinbarte Höchstzahl gleichzeitigen Nutzungen eingehalten wird. Durch die Lieferung von Soft-Keys oder Hardware-Dongles entsprechend der vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen stellt FIDES von seiner Seite aus sicher, dass die Software durch den Kunden nur im vereinbarten Umfang der Lizenz genutzt wird.
    3. Der Kunde darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Speicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
    4. Soweit dies zur Sicherung der künftigen vertragsgemäßen Benutzung der Software notwendig ist, darf der Kunde auch eine Sicherungskopie der Software herstellen. Im übrigen ist der Kunde zu Vervielfältigungen nicht berechtigt. Dies gilt auch für die Vervielfältigung von Teilen der Software und für die – vollständige oder teilweise – Vervielfältigung der Benutzerdokumentation, es sei denn die Vervielfältigung ist zur Prüfung von – mithilfe der Software ermittelten – Berechnungsergebnissen durch Dritte, zwingend erforderlich.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie die Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.
    6. Soweit FIDES Software liefert, die sie nicht selbst entwickelt hat, gelten für diese Software gleichfalls die Lizenzbedingungen des jeweiligen Entwicklers, sofern die Parteien nichts abweichendes vereinbart haben.
  5. Dekompilierung und Programmänderungen; Hardware-Dongle

    1. Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzulässig.
    2. Im Falle der Beschädigung, des Diebstahls oder des sonstigen Abhandenkommens des Hardware-Dongle kann der Kunde von FIDES keine Ersatzlieferung verlangen. Dies gilt nicht, wenn FIDES die Beschädigung oder das Abhandenkommen des Hardware-Dongle zu vertreten hat. Ist der von FIDES gelieferte Hardware-Dongle mangelhaft, bleiben darüber hinaus die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach Maßgabe von Ziffer 11 dieser Bestimmungen unberührt.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale der Software zu entfernen oder zu verändern.
  6. Weitergabe der Software

    1. Sofern der Kunde die Software gemäß Ziffern 3.1 oder 3.3 erwirbt, ist ihm die Weitergabe der Software an Dritte gestattet, wenn der Dritte sich mit der Weitergeltung der Lizenzbedingungen dieses Vertrages schriftlich gegenüber FIDES einverstanden erklärt und der Kunde sämtliche Programmkopien dem Dritten übergibt oder löscht. Mit der Weitergabe an den Dritten erlischt das Recht des Kunden zur Programmnutzung. Der Kunde ist verpflichtet, FIDES den Namen und die vollständige Anschrift des Dritten mitzuteilen.
    2. Sofern der Kunde die Software gemäß Ziffer 3.2 im Wege der Gebrauchsüberlassung auf Zeit nutzt, ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software und die Benutzerdokumentation zu Erwerbszwecken an Dritte weiterzugeben, d.h. Nutzungsrechte hieran einzuräumen, sei es durch Vermietung, Leihe oder Veräußerung.
  7. Lizenzgebühr

    1. Sofern FIDES dem Kunden die Software auf Dauer überlässt (Ziffer 3.1) zahlt der Kunde an FIDES oder den Fachhändler eine einmalige Lizenzgebühr gemäß Vereinbarung (Angebot / Auftragsbestätigung) oder gemäß der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste von FIDES. Die Lizenzgebühr ist mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
    2. Sofern FIDES dem Kunden die Software zum Gebrauch auf Zeit (Ziffer 3.2) überlässt, zahlt der Kunde an FIDES oder den Fachhändler eine monatliche Nutzungsgebühr für die Software gemäß der im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste von FIDES. Die monatlichen Nutzungsgebühren werden vierteljährlich in Rechnung gestellt.
    3. Nimmt der Kunde gemäß Ziffer 3.3 dieser Bedingungen eine Kaufoption auf die Software wahr, werden die bis zum Zeitpunkt der Ausübung der Kaufoption angefallenen Mietanteile für die Software gemäß der jeweils geltenden Preisliste von FIDES, reduziert auf den vereinbarten anrechenbaren Anteil, auf die gemäß vorstehender Ziffer 7.1 zu zahlende Gebühr angerechnet.
    4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfassen die vereinbarten Preise von FIDES nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird dem Kunden in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
    5. Sämtliche Rechnungen von FIDES sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
  8. Urheberrechtliche Nutzungsrechte

    1. Soweit dem Kunden bei der Lieferung von Software nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 3.1 und 4 urheberrechtliche Nutzungsrechte gegen ein einmaliges Entgelt eingeräumt werden, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung entrichtet hat.
    2. Soweit dem Kunden nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 3.2 und 4 urheberrechtliche Nutzungsrechte gegen ein monatliches Entgelt eingeräumt werden, bleibt die Rechtseinräumung nur wirksam, solange der Kunde die monatlich geschuldete Vergütung in voller Höhe entrichtet.
  9. Eigentumsvorbehalt

    1. Sofern der Kunde die von FIDES gelieferte Software gemäß vorstehenden Ziffern 3.1 oder 3.3 erwirbt, geht die Software ins Eigentum des Kunden über, wenn die hierfür vertraglich geschuldete Lizenzgebühr gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen in voller Höhe gezahlt worden ist.
    2. Bei Zahlungsverzug oder sonstigen erheblichen Vertragsverstößen des Kunden ist FIDES berechtigt, vom Kunden die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Software auch dann zu verlangen, wenn FIDES nicht vom Vertrag zurücktritt.
  10. Aufrechnungs-/Zurückbehaltungsrecht

    1. Der Kunde ist nur dann berechtigt, mit eigenen Gegenforderungen gegen offene Forderungen von FIDES aufzurechnen, wenn FIDES die jeweiligen Gegenforderungen des Kunden nicht bestreitet oder wenn bestehende Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt sind.
    2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  11. Gewährleistung

    1. Gewährleistung bei dauerhafter Nutzung (Ziffer 3.1)
    2. Die Gewährleistungsfrist für Softwarelieferung beträgt 12 Monate ab Übergabe der Software. Dies gilt nicht für Mängel, die FIDES arglistig verschwiegen hat.
    3. Der Kunde hat die Software nach Lieferung unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich zu rügen. Für erkennbare Mängel leistet FIDES nur Gewähr, wenn sie FIDES innerhalb einer Frist von 14 Tagen angezeigt werden. Dies gilt nicht für Mängel, die FIDES arglistig verschwiegen hat.
    4. Erweist sich die von FIDES gelieferte Software als mangelhaft, ist FIDES zunächst die Gelegenheit einzuräumen, den Mangel – je nach Art der Software, des Mangels, und der sonstigen Umstände auch mehrmals – im Wege der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung steht FIDES zu.
    5. Wenn FIDES die Nacherfüllung ablehnt oder die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden die Nacherfüllung unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung der Lizenzgebühr verlangen (Minderung) oder vom Lizenzvertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 12 unberührt.
    6. FIDES gibt keine Garantieerklärung ab.11.2 Gewährleistung bei Gebrauchsüberlassung auf Zeit (Ziffer 3.2)
    7. Mängel der überlassenen Software werden von FIDES nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit nach Wahl von FIDES entweder durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung behoben.
    8. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt.
  12. Schadensersatz

    1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FIDES nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) auf den nach der Art der Warenleistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von FIDES auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von FIDES gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung von FIDES nach dem Produkthaftungsgesetz.
    2. Die Frist für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Mängeln der gelieferten Software beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Mängel, die FIDES arglistig verschwiegen hat.
  13. Schlussbestimmungen

    1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist München Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus Verträgen zwischen dem Kunden und FIDES der Geschäftssitz von FIDES.
    2. Auf Verträge zwischen FIDES und dem Kunden ist ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Lieferbedingungen im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten Regelungen, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken in diesen Lieferbedingungen.